Gesundheits und Arbeitsschutz
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Zu beachtende Punkte im Thema Gesundheits- und Arbeitsschutz
Prinzipiell sind Sie als Arbeitgeber und Firmeninhaber für den Gesundheits- und Arbeitsschutz zuständig und verantwortlich.
Wichtiger Hinweis
Die Artikel des zu Rechts- und verwandten Themen dienen der allgemeinen Bildung und
Weiterbildung und nicht der Beratung im Falle eines aktuellen
Rechtsstreits.
Verwenden Sie daher die hier bereitgestellten Informationen niemals als
alleinige Quelle für rechtsbezogene Entscheidungen und ziehen Sie
weitere Informationsquellen und fachkundige Personen als Ratgeber
hinzu.
Bei rechtlichen Fragen und Problemen ernsthafter Natur sollten Sie auf jeden Fall fachlichen Rat einholen.
Bitte wenden Sie sich daher bei tatsächlichen Rechtsproblemen
immer an einen Anwalt oder an eine andere qualifizierte
Beratungsstelle! Beachten Sie, dass in vielen Rechtsangelegenheiten
Fristen laufen, deren Versäumen Ihnen einen Nachteil bringen kann.
Es ist zu beachten, dass sich die Artikel in den meisten Fällen auf
das Recht in Deutschland oder in deutschsprachigen Ländern beziehen,
auch wenn dies im Artikel nicht ausdrücklich angegeben ist. Wenn die
Gesetze auch in vielen anderen Staaten Europas durch die
EU-Harmonisierung ähnlich sind, so können im Einzelfall doch
gravierende Unterschiede vorliegen.
Das heißt, dass Sie Geräte, den Arbeitsplatz und technische Anlagen so ausrichten und Ihr Unternehmen so arrangieren müssen, dass keinerlei Gefahren für das Leben bzw. die Gesundheit des Arbeitnehmers entstehen. Führen Sie Maßnahmen durch, die Ihre Arbeitnehmer vor Unfällen und Gesundheitsgefahren schützen. Durch den Betriebsarzt bzw. die Fachkraft für Arbeitssicherheit erhalten Sie die nötige Beihilfe.
Rechtmäßige Arbeitsschutzvorschriften
• die behördlich festgelegten Arbeitsschutzvorschriften
• das Arbeitsschutzgesetz
• die Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger.
Die Anmeldung
Mit Ihrer Gewerbeanmeldung werden Sie zwangsläufig bei der für Ihre Branche zutreffenden Berufsgenossenschaft (BG) registriert. Sie müssen sich aber zudem innerhalb von einer Woche nach Beginn der Firma bei der BG melden. Es variiert bei den einzelnen BG´s ob Sie nun als Gewerbetreibender pflichtversichert oder noch daneben mit versichern können. Bei einer Beschäftigung von Mitabeitern, müssen diese bei der Berufsgenossenschaft unfallversichert werden.
Holen Sie sich Rat ein!
Holen Sie sich bei der dafür vorgesehenen Aufsichtsstelle bzw. bei der Berufsgenossenschaft Rat in Punkto Räumlichkeit der Arbeitsstätte ein. Eine Konsultation ist unverbindlich und kostenfrei und Sie meiden nachträgliche Berichtigungen.
Einrichtung der Arbeitsplätzen von Mitarbeitern
Als Firmeninhaber tragen Sie die Verantwortung für das Wohlergehen ihrer Arbeiter und Angestellten. Sie sollten demnach darauf achten, dass die Einrichtung der Arbeitsplätzen an die relevanten Rechtsvorschriften angepasst ist.
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