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Wer einen eigenen Betrieb gründen möchte, muss eine Reihe von Anmeldeformalitäten und gesetzlicher Vorschriften beachten.
Wichtiger Hinweis
Die Artikel des zu Rechts- und verwandten Themen dienen der allgemeinen Bildung und
Weiterbildung und nicht der Beratung im Falle eines aktuellen
Rechtsstreits.
Verwenden Sie daher die hier bereitgestellten Informationen niemals als
alleinige Quelle für rechtsbezogene Entscheidungen und ziehen Sie
weitere Informationsquellen und fachkundige Personen als Ratgeber
hinzu.
Bei rechtlichen Fragen und Problemen ernsthafter Natur sollten Sie auf jeden Fall fachlichen Rat einholen.
Bitte wenden Sie sich daher bei tatsächlichen Rechtsproblemen
immer an einen Anwalt oder an eine andere qualifizierte
Beratungsstelle! Beachten Sie, dass in vielen Rechtsangelegenheiten
Fristen laufen, deren Versäumen Ihnen einen Nachteil bringen kann.
Es ist zu beachten, dass sich die Artikel in den meisten Fällen auf
das Recht in Deutschland oder in deutschsprachigen Ländern beziehen,
auch wenn dies im Artikel nicht ausdrücklich angegeben ist. Wenn die
Gesetze auch in vielen anderen Staaten Europas durch die
EU-Harmonisierung ähnlich sind, so können im Einzelfall doch
gravierende Unterschiede vorliegen.
Wenn von dem Grundsatz ausgegangen wird, dass in Deutschland Gewerbefreiheit herrscht, so gibt es aus gewerberechtlicher Sicht grundsätzlich keine Qualifikationsvorschriften für Existenzgründer und deren selbstständige Tätigkeit. Im Prinzip kann also jeder Erwachsene ein Gewerbe betreiben.
Dennoch sieht die Gewerbeordnung für bestimmte Branchen besondere Befähigungsnachweise vor, wobei teilweise verschiedene Zulassungsstellen für die Antragstellung zuständig sind. Die rechtliche Basis liefert das öffentliche Unternehmensrecht, in der die Gewerbeordnung verankert ist. Ausnahmen bilden nur die Land- und Forstwirtschaft sowie die Freien Berufe, die nicht unter die Gewerbeordnung fallen.
Die Checkliste gibt Ihnen einen ersten Überblick über notwendige Aktivitäten.
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